„Bares für Rares“: Anwalt erklärt Rekord-Deal für rechtswidrig – 42.000€ nicht genug für Papst-Reliquie
Mai 29, 2019 by apost team
Die öffentlich-rechtliche ZDF-Sendung "Bares für Rares" gehört zu den beliebtesten Sendungen des deutschen Fernsehens und begeistert mit jeder Folge Millionen von Zuschauer. Doch jetzt kam es zu einem Skandal!

Das Format der Sendung ist einfach: Menschen können ihren Trödel, alte Schätze oder vermeintlich wertvolle Erbgegenstände mitbringen und an der Seite von Horst Lichter von Experten begutachten lassen. Die Experten untersuchen nicht nur die Echtheit der Gegenstände, sondern überprüfen auch, ob die ausgewählte Händler-Jury Interesse an den Objekten haben könnte.
Schafft es ein Objekt bis zur Jury, kann diese darauf bieten und das Objekt der Begierde ersteigern.

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Hier kam es nun zu einem Sensations-Kauf: Für eine 300 Jahre alte Papst-Reliquie bot Händlerin Susanne Steiger die Rekordsumme von über 40.000 Euro.
Der Deal schien perfekt - bis ein Anwalt diesen für ungültig erklärte.
Die Vorgeschichte

Cosima Birk brachte mit ihrer Tochter Stephanie Huber ein ganz besonderes Objekt in die Sendung: Einen mit 40-karätigen Diamanten besetzten Kreuz-Anhänger, der zudem drei Holzsplitter des Kreuz Jesu Christi enthalten soll.
Allein der Materialwert der Diamanten wurde auf knapp 15.000 Euro geschätzt. Ein päpstliches Siegel auf der Rückseite des Kreuzes soll zudem die Echtheit der mindestens 300 Jahre alten Reliquie bestätigen.
Die Expertin, Kunsthistorikerin und Kunstsachverständige Heide Rezepa-Zabel, schätzte den Wert auf 60.000 bis 80.000 Euro.
"Nur" 42.0000 Euro

Am Ende gab es Grund zur Freude für Händlerin Susanne Steiger: Für 42.000 Euro kaufte die Juwelierin das Kreuz Cosima Birk und Stephanie Huber ab.
Nach Angaben der Bild-Zeitung machte dieser Kauf jedoch einige Antiquitätenhändler sauer. Das Hunderte Jahre alte Brustkreuz hätte durchaus mehr Geld bringen können.
Der ehemalige Anwalt und Notar Friedemann Ungerer geht sogar noch weiter und erklärt das Geschäft nicht nur für eine Ausbeutung, sondern den Kauf auch für rechtswidrig:
„Ich habe die Sendung auch gesehen, und fand das unerhört“, kommentierte der Rechtsanwalt in einem Gespräch mit Der Westen.
War der Kauf rechtswidrig?

Auf Grund der Unerfahrenheit der beiden Verkäuferinnen spricht er von einem mangelnden Urteilsvermögen, das ausgenutzt wurde.
Ungerer beruht sich dabei auf Paragraph 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Dieser besagt, dass ein Rechtgeschäft nichtig sei, sobald jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, Unerfahrenheit oder Mangel des Urteilsvermögens eines anderen Vermögensvorteile für sich oder einen Dritten erfährt.

Das "Bares für Rares"-Team reagierte gegenüber Der Westen:
"Wie alle Verkäufer, so wurden auch die Verkäuferinnen des Brillantkreuzes von der 'Bares für Rares'-Redaktion im Vorfeld und während der Aufzeichnung immer wieder daran erinnert, dass sie sich jederzeit gegen einen Verkauf entscheiden können. Mutter und Tochter gaben keinen Anlass zu der Vermutung, dass sie den Wert des Kreuzes nicht kennen und ihre Verkaufsentscheidung nicht gründlich überdacht haben.“
Den unglaublichen Rekord-Verkauf kannst Du Dir im Video anschauen:
Was denkst Du über den Rekord-Deal? Ist er rechtswidrig, da die Unwissenheit der beiden Verkäuferinnen ausgenutzt wurde oder wussten die beiden, worauf sie sich einlassen? Wir sind auf Deine Meinung gespannt! Vergiss nicht, diesen Beitrag auch Deinen Freunden zu zeigen, um mit ihnen über diesen Sensations-Kauf zu diskutieren!